Nachhaltig heizen mit Strom!

Werden Sie Teil der Energiewende und profitieren Sie mit unserem Wärmestromtarif von attraktiven Sonderkonditionen, die optimal auf den Betrieb Ihrer Wärmepumpe abgestimmt sind. Wir bieten Ihnen Preisvorteile in der Niedertarifzeit, Sonderpreise in der Hochtarifzeit sowie Vergünstigungen im Grundpreis. 

Wir versorgen Ihr Zuhause mit 100 % Grünstrom – gut für Sie und gut für die Umwelt.

Zu den FAQ

Tarifdetails

Unsere Produkte bieten passende Lösungen für Haushalte mit Wärmepumpe. Unser Tarif hw regio14.Strom gilt für Anlagen ab dem 01.01.2024 mit getrennter Messung von Haushalts- und Wärmepumpenstrom. Der Tarif 
regioWärmeP.Strom richtet sich an bestehende Anlagen bis 31.12.2023 mit gemeinsamer Messung.

hw regio14.Strom
ab 01.01.2024
NettoBrutto
Arbeitspreis pro kWh21,30 ct25,35 ct
Grundpreis pro Monat8,98 €10,69 €
regioWärmeP.Strom
bis 31.12.2023
NettoBrutto
Arbeitspreis pro kWh21,30 ct25,35 ct
Grundpreis pro Monat8,98 €10,69 €

 

Ihr Wechsel zu den Stadtwerken Hameln Weserbergland – so einfach geht's:

1. Vertragsabschluss

Schließen Sie jetzt Ihren Vertrag ab. Nutzen Sie dazu unsere Lieferaufträge oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter.

2. Ihr Wechsel

Wir übernehmen alle Wechselformalitäten wie zum Beispiel die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten für Sie. Bitte haben Sie etwas Geduld - dieser Schritt kann bis zu 14 Tage dauern. 

3. Willkommen!

Sobald der Wechsel erfolgt ist, erhalten Sie eine Vertragsbestätigung von uns. Und schon sind Sie Teil der Stadtwerke Hameln Weserbergland!

4. Engagement! 
Mit Ihrem Wechsel tun Sie nicht nur Gutes für Ihren eigenen Geldbeutel, sondern sind Teil unseres Engagements für eine lebenswerte Region. 

Stromkennzeichnung für mehr Transparenz

Die Stromkennzeichnung zeigt Ihnen transparent, aus welchen Energiequellen sich unser Strom zusammensetzt und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Dazu verpflichtet uns das Energiewirtschaftgesetz. 
Darüber hinaus ist Transparenz für uns ein zentraler Bestandteil einer fairen und verantwortungsvollen Energieversorgung.

Strommix Grünstrom

Strommix Deutschland

  • Kernenergie
  • Kohle
  • Erdgas
  • Sonstige fossile Energieträger
  • Strom aus Erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen (nicht finanziert aus der EEG-Umlage)
  • Erneuerbare Energien (finanziert aus der EGG-Umlage)
  • Mieterstrom (finanziert aus der EGG-Umlage)

Daraus resultierende Umweltauswirkungen (grün)

 GrünstromDeutschland
CO2-Emissionen0,0 g/kWh298 g/kWh
Radioaktiver Abfall0,0 g/kWh0,0 g/kWh

Angaben auf Basis des Jahres 2024. Stand 30.08.2025

FAQ – Antworten auf häufige Fragen zum Tarif

Was ist eine Steuerbare Verbrauchseinheit?

Hierunter zählen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW, wie:

  • Ladepunkte bzw. Wallboxen (nicht öffentlich)
  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizeinrichtungen wie zum Beispiel Heizstäben
  • Stromspeicher
  • Klimageräte für Raumkühlung 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. eine Wärmepumpe oder Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Wallbox) haben als Basis für die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors einen großen Anteil an der Energiewende. Gleichzeitig haben diese Geräte eine höhere Leistung als die meisten Haushaltsgeräte. Daher hat die Bundesnetzagentur die Neuregelung des § 14a EnWG erarbeitet: Um eine akute Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär zu begrenzen. Eine zur Verfügung stehende Mindestleistung von 4,2 kW wird dabei nicht unterschritten, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung erhalten die Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eine Netzentgeltreduzierung, die wir über unsere Tarife an unsere Kunden weitergeben. 

Was bedeutet gemeinsame und getrennte Messung?

  1. Als gemeinsame Messung über einen gemeinsamen Zähler zusammen mit Haushaltsstrom: In dieser Konstellation ist im gesamtem Haushalt nur ein einziger Zähler vorhanden, der sowohl den Verbrauch des Haushaltsstroms sowie auch den Verbrauch der elektrischen Wärmeeinrichtung, ob Speicherheizung oder Wärmepumpe, misst. Dieser Zähler hat oftmals auch zwei Zählwerke, d.h. diese Zählwerke erfassen den Stromverbrauch tagsüber (im sogenannten Hochtarif-Zeitfenster) und nachts (im Niedertarif-Zeitfenster).
    Hier erfolgt die Abrechnung Ihres Verbrauchs über einen einzigen Vertrag und damit einen einzigen Tarif.
     
  2. Bei getrennten Zählern, einer für den Haushaltsstrom-Verbrauch und einer für den Wärmestromverbrauch, spricht man von getrennter Messung über jeweils einen separaten Zähler: In dieser Konstellation ist im Haushalt ein getrennter Zähler für den Haushaltsstromverbrauch vorhanden und ein getrennter Eintarif-Zähler für den Wärmestromverbrauch.
    Hier haben Sie sowohl einen Liefervertrag über einen Haushaltsstromtarif (hier geht’s zu unseren Stromtarifen Haushalt) als auch einen Liefervertrag über einen Wärmestromtarif (hier geht’s zu unserem Tarif für Wärmepumpen, hier finden Sie den Tarif für Ihre Speicherheizung) und erhalten hierfür entsprechend je Zähler eine separate Abrechnung.
     

Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie den nötigen Stromzähler haben, um Wärmepumpenstrom von den Stadtwerken Hameln Weserbergland zu beziehen? Kein Problem! Schließen Sie einen Wärmespumpentromtarif bei uns ab, prüfen wir für Sie kostenlos beim Netzbetreiber, ob Ihr Zähler dafür geeignet ist. Ist das nicht der Fall, versorgen wir Sie gerne unkompliziert mit unserem günstigen Haushaltsstrom.

Was besagt §14a EnWG und wie kann ich davon profitieren?

Der §14a EnWG besagt, dass der Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe) dafür sorgen muss, dass die Wärmepumpe mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen ausgestattet wird und stets steuerbar ist, um das Stromnetz bei Bedarf zu entlasten. Dafür stehen dem Betreiber Vergünstigungen zu, die sich wie folgt zusammensetzen: 

Modul 1: Werden Haushaltsstrom und der Stromverbrauch der Wärmepumpe über einen Zähler gemessen, wird eine pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt gewährt. Im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland liegt diese im Jahr 2026 bei 116,43 €/Jahr netto (138,55 €/Jahr brutto). Die pauschale Reduzierung bringen wir auf Ihrer nächsten Abrechnung zum Abzug. 

Modul 2: Wird der Strombedarf der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über einen separaten Zähler gemessen, erhält der Betreiber für die bezogene Strommenge einen Rabatt auf den Arbeitspreis von derzeit 5,38 Cent pro Kilowattstunde. Alle Beträge verstehen sich inkl. 19 % Mehrwertsteuer und beziehen sich auf das Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland. Die Beträge können sich jährlich ändern und je Netzbetreiber abweichen.

Bin ich zur Teilnahme an §14a EnWG verpflichtet?

Für Betreiber:innen einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW und  mit einer technischen Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 besteht die Pflicht zur Teilnahme an der netzorientierten Steuerung. 

Haben Sie vor dem 01.01.2024 eine der oben genannten Anlage in Betrieb genommen, die die Voraussetzungen nach § 14a EnWG erfüllt und Sie bereits ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a Abs. 2 Satz 1 EnWG oder der korrespondierenden Vorgängerregelung erhalten haben, gelten die bisherigen Regelungen bis zum 31.12.2028 unverändert fort.

Spätestens dann müssen Sie den Wechsel in die Neuregelungen über Ihren Elektroinstallateur beim örtlich zuständigen Netzbetreiber veranlasst haben.

 

Wie kann ich die Steuerbarkeit meiner Verbrauchseinrichtung herstellen?

Für die netzorientierte Steuerung benötigen Sie ein intelligentes Messsystem sowie eine Steuerbox von ihrem Netz-/Messstellenbetreiber. Das Messsystem sowie die Steuerbox werden über Ihren Elektriker beim örtlich zuständigen Messstellenbetreiber beauftragt. Ihr Elektriker stellt dabei auch die Kommunkationsanbindung an die Anlage sicher, also die Leitungszuwegung zwischen Wärmepumpe und Zähler.

Mit Herz und Energie für unsere Region

Wir sorgen nicht nur für jede Menge Energie, sondern machen uns auch stark für die Region. Wir unterstützen sportliche, kulturelle und soziale Projekte, stärken so die Gemeinschaft und tragen zu mehr Lebensqualität vor Ort bei. Unsere Kundinnen und Kunden sind Teil dieses Engagements. 

Fragen zu unserem Angebot

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Aktuelles

Achtung Betrug - Haustürwerber auf Kundenfang!

In den vergangenen Tagen erreichten uns erneut vermehrt Hinweise von Kundinnen und Kunden über unerwünschte Werber an der Haustür. Bei unerbetenen Werbern an der Haustür – aber auch gegenüber Werbeanrufen – kann ruhig ein gesundes Misstrauen an den Tag gelegt werden. Weitere Infos und Tipps, wie Sie sich schützen können:

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