Der §14a EnWG besagt, dass der Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (z.B. Wärmepumpe) dafür sorgen muss, dass die Wärmepumpe mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen ausgestattet wird und stets steuerbar ist, um das Stromnetz bei Bedarf zu entlasten. Dafür stehen dem Betreiber Vergünstigungen zu, die sich wie folgt zusammensetzen:
Modul 1: Werden Haushaltsstrom und der Stromverbrauch der Wärmepumpe über einen Zähler gemessen, wird eine pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt gewährt. Im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland liegt diese im Jahr 2026 bei 116,43 €/Jahr netto (138,55 €/Jahr brutto). Die pauschale Reduzierung bringen wir auf Ihrer nächsten Abrechnung zum Abzug.
Modul 2: Wird der Strombedarf der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über einen separaten Zähler gemessen, erhält der Betreiber für die bezogene Strommenge einen Rabatt auf den Arbeitspreis von derzeit 5,38 Cent pro Kilowattstunde. Alle Beträge verstehen sich inkl. 19 % Mehrwertsteuer und beziehen sich auf das Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland. Die Beträge können sich jährlich ändern und je Netzbetreiber abweichen.