Abwendungsvereinbarung

Gerne würden wir die Versorgungsunterbrechung in Ihrem Sinn vermeiden. Hierzu bieten wir Ihnen gerne eine Abwendungsvereinbarung an. Ein Muster dieser Abwendungsvereinbarung stellen wir Ihnen gem. § 2 Abs. 3 Satz 5 Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung (GVV) zur Verfügung.

Muster Abwendungsvereinbarung

Aktuelles

Trinkwassersprudler am Hochzeitshaus!

    Frisch und lecker – ab sofort können alle, die in der Hamelner Innenstadt unterwegs sind, am frei zugänglichen Trinkwasserspender der Stadtwerke Hameln Weserbergland am Hochzeitshaus ihren Durst stillen.

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