Grund- und Ersatzversorgung
In Hameln sind die Stadtwerke Hameln Weserbergland der Grund- und Ersatzversorger für Strom und Gas. Als Grund- und Ersatzversorger gilt der Energielieferant in einem örtlichen Netzgebiet, der die meisten Haushaltskunden mit Energie versorgt. Haushaltskunden sind gem. § 3 Nr. 22 des EnWG Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
regioBASIS.Strom (Grundversorgung)
Unser Grundversorgungstarif stellt sicher, dass Sie von uns als Haushaltskunde in Niederspannung zuverlässig mit Strom versorgt werden, selbst wenn Sie bei einem Neueinzug keinen anderweitigen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben. Die Belieferung erfolgt zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (siehe „Wichtige Downloads“) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Es gelten darüber hinaus unsere „Ergänzenden Bedingungen“. Durch die 14-tägliche Kündigungsmöglichkeit bleiben Sie flexibel und können sich jederzeit für einen anderen Stromtarif entscheiden.
Stromtarif | regioBASIS.STROM |
Hinweis | Grundversorgung |
ab 1. März 2024 | |
Arbeitspreis pro kWh netto | 34,30 ct/kWh |
Arbeitspreis pro kWh brutto | 40,82* ct/kWh |
ab 01. Juli 2023 bis 29. Februar 2024 |
Arbeitspreis pro kWh netto | 39,30 ct/kWh |
Arbeitspreis pro kWh brutto | 46,77* ct/kWh |
Grundpreis1 ab 1. Januar 2023 | |
pro Monat netto | 6,71 Euro/Monat |
pro Monat brutto | 7,98* Euro/Monat |
* Werte kaufmännisch gerundet
Die Brutto-Strompreise enthalten die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, die Kosten der Umlagen nach KWKG, nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG und die Abschalt-Umlage nach § 18 Abs.1 der AbLAV sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
1 Für Kundinnen und -kunden, die einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben und diesem gegenüber das Messentgelt zahlen, reduziert sich der Grundpreis um das jeweilige Entgelt für den jährlichen Messstellenbetrieb. Unser Grundpreis ist eine Mischkalkulation, die die unterschiedlichen Entgelte für den Messstellenbetrieb konventioneller, moderner und intelligenter Messsysteme enthält. Die aktuelle Höhe des Entgeltes für den Messstellenbetrieb ergibt sich aus dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
regioBASIS.Strom (Ersatzversorgung)
Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden mit Niederspannungsanschluss greift, wenn Ihr bisheriger Lieferant Sie nicht mehr weiterbeliefert, beispielsweise durch Insolvenz des Lieferanten. Sollte danach kein Bezugsvertrag mit einem Lieferanten bestehen, würde rein rechtlich die Energieversorgung nach Ablauf der 3 Monate unterbrochen werden, wir jedoch stellen Ihre Versorgung im Anschluss automatisch in der Grundversorgung sicher. Dies gilt nicht für Kunden der Netzanschlussebene Mittelspannung. Hier wird ohne bestehenden Bezugsvertrag die Versorgung sofort unterbrochen.
regioBASIS.Strom (Ersatzversorgung)
Stromtarif | regioBASIS.STROM |
Hinweis | Ersatzversorgung |
ab 1. März 2024 | |
Arbeitspreis pro kWh netto | 34,30 ct/kWh |
Arbeitspreis pro kWh brutto | 40,82* ct/kWh |
ab 01. Juli 2023 bis 29. Februar 2024 |
Arbeitspreis pro kWh netto | 39,30 ct/kWh |
Arbeitspreis pro kWh brutto | 46,77* ct/kWh |
Grundpreis1 ab 1. Juli 2023 | |
pro Monat netto | 6,71 Euro/Monat |
pro Monat brutto | 7,98* Euro/Monat |
* Werte kaufmännisch gerundet
Die Brutto-Strompreise enthalten die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, die Kosten der Umlagen nach KWKG, nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG und die Abschalt-Umlage nach § 18 Abs.1 der AbLAV sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
1 Für Kundinnen und -kunden, die einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben und diesem gegenüber das Messentgelt zahlen, reduziert sich der Grundpreis um das jeweilige Entgelt für den jährlichen Messstellenbetrieb. Unser Grundpreis ist eine Mischkalkulation, die die unterschiedlichen Entgelte für den Messstellenbetrieb konventioneller, moderner und intelligenter Messsysteme enthält. Die aktuelle Höhe des Entgeltes für den Messstellenbetrieb ergibt sich aus dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers.