Mit jeder Menge Energie

– finden Sie hier Ihr passendes Stromangebot

Die elektrische Energie ist unser täglicher Begleiter. Sie sorgt für Wärme, Licht, Entertainment und ermöglicht Unzähligen das Arbeiten. Wir sorgen dafür, dass Ihnen Strom jederzeit zur Verfügung steht – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr. Mit unseren Stromtarifen sind Sie bestens versorgt.

Finden Sie hier Ihr passendes Angebot für eine Stromversorgung in Hameln, Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal, Salzhemmendorf, Hessisch Oldendorf, Bad Münder und Bodenwerder.

regio.STROM / regioplus.STROM                   hw regioGarant.STROM

hw regioGARANT.STROM

Stromtarifhw regioGARANT.STROM
HinweisErstvertragslaufzeit bis 31.12.2026
eingeschränkte Preisgarantie**

Arbeitspreis pro kWh netto

Arbeitspreis pro kWh brutto*

24,97 ct/kWh

29,71* ct/kWh

Grundpreis1 pro Monat netto

Grundpreis1 pro Monat brutto*

8,98 Euro/Monat

10,69* Euro/Monat

*Werte kaufmännisch gerundet
Die Brutto-Strompreise enthalten die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, die Kosten der Umlagen nach KWKG, nach § 19 Abs. 2 StromNEV bis 31.12.2024 und ab 01.01.2025 den Aufschlag für besondere Netznutzung, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, die Wasserstoffumlage und die Abschalt-Umlage nach § 18 Abs.1 der AbLAV sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

**Die staatlich und netzseitig veranlassten Preisbestandteile können sich während der Vertragslaufzeit ändern und werden gemäß Ziffer 6.3 der AGB immer in der jeweils geltenden Höhe an den Kunden weiterberechnet. Das aktuelle Preisblatt weist die Höhe der einzelnen Preisbestandteile zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aus. Die informatorische Angabe des Brutto-Entgelts ist eine Prognose unter Annahme der derzeitigen Höhe der vorstehenden Preisbestandteile und nicht verbindlich. Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum 31.12.2026 in Verbindung mit einer eingeschränkten Preisgarantie. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt wird. Erstmals ist eine Kündigung möglich zum Ablauf der Erstlaufzeit. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den AGB zum hw regioGARANT.STROM) bleiben unberührt.
                                                                                        
1 Für Kundinnen und -kunden, die einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben und diesem gegenüber das Messentgelt zahlen, reduziert sich der Grundpreis um das jeweilige Entgelt für den jährlichen Messstellenbetrieb.  Unser Grundpreis ist eine Mischkalkulation, die die unterschiedlichen Entgelte für den Messstellenbetrieb konventioneller, moderner und intelligenter Messsysteme enthält. Die aktuelle Höhe des Entgeltes für den Messstellenbetrieb ergibt sich aus dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Unsere Sondertarife je nach Jahresverbrauch

Stromtariferegio.STROMregioplus.STROM
Hinweis

Sondertarif für einen Jahresverbrauch

bis zu 3.400 kWh

Sondertarif für einen Jahresverbrauch

ab 3.401 kWh

ab 1. Februar 2025  
Arbeitspreis netto29,08 ct/kWh27,98 ct/kWh
Arbeitspreis brutto34,61* ct/kWh33,30* ct/kWh
ab 1. März 2024 bis 31. Januar 2025  
Arbeitspreis netto31,08 ct/kWh29,98 ct/kWh
Arbeitspreis brutto36,99* ct/kWh35,68* ct/kWh
ab 1. Juli 2023 bis 29. Februar 2024 
Arbeitspreis netto33,58 ct/kWh32,48 ct/kWh
Arbeitspreis brutto39,96* ct/kWh38,65* ct/kWh
Grundpreis1 ab 01.01.2023 
pro Monat netto5,87 Euro8,98 Euro
pro Monat brutto6,99* Euro10,69* Euro

* Werte kaufmännisch gerundet
Die Brutto-Strompreise enthalten die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, die Kosten der Umlagen nach KWKG, nach § 19 Abs. 2 StromNEV bis 31.12.2024 und ab 01.01.2025 den Aufschlag für besondere Netznutzung, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG und die Abschalt-Umlage nach § 18 Abs.1 der AbLAV sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
1 Für Kundinnen und -kunden, die einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben und diesem gegenüber das Messentgelt zahlen, reduziert sich der Grundpreis um das jeweilige Entgelt für den jährlichen Messstellenbetrieb.  Unser Grundpreis ist eine Mischkalkulation, die die unterschiedlichen Entgelte für den Messstellenbetrieb konventioneller, moderner und intelligenter Messsysteme enthält. Die aktuelle Höhe des Entgeltes für den Messstellenbetrieb ergibt sich aus dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Naturstrom

Ökostrom bringt nur dann eine wirksame Umweltentlastung, wenn der Strombezug an verpflichtende Investitionen in Erneuerbare Energien gekoppelt ist – ganz transparent durch einen Förderbetrag pro Kilowattstunde. Die NATURSTROM AG, einer der Pioniere der Ökostrombranche, sichert als Partner der Stadtwerke Hameln Weserbergland die Verwendung dieser Förderbeiträge gemäß den strengen Kriterien des Grüner Strom Label.
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Grund- und Ersatzversorgung

In Hameln sind die Stadtwerke Hameln Weserbergland der Grund- und Ersatzversorger für Strom und Gas. Als Grund- und Ersatzversorger gilt der Energielieferant in einem örtlichen Netzgebiet, der die meisten Haushaltskunden mit Energie versorgt. Haushaltskunden sind gem. § 3 Nr. 22 des EnWG Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

regioBASIS.Strom (Grundversorgung)

Unser Grundversorgungstarif stellt sicher, dass Sie von uns als Haushaltskunde in Niederspannung zuverlässig mit Strom versorgt werden, selbst wenn Sie bei einem Neueinzug keinen anderweitigen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben. Die Belieferung erfolgt zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (siehe „Wichtige Downloads“) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Es gelten darüber hinaus unsere „Ergänzenden Bedingungen“. Durch die 14-tägliche Kündigungsmöglichkeit bleiben Sie flexibel und können sich jederzeit für einen anderen Stromtarif entscheiden.

StromtarifregioBASIS.STROM
HinweisGrundversorgung
ab 1. Februar 2025 
Arbeitspreis pro kWh netto32,30 ct/kWh
Arbeitspreis pro kWh brutto38,44* ct/kWh
ab 1. März 2024 bis 31. Januar 2025 
Arbeitspreis pro kWh netto34,30 ct/kWh
Arbeitspreis pro kWh brutto40,82* ct/kWh
ab 1. Juli 2023 bis 29. Februar 2024
Arbeitspreis pro kWh netto39,30 ct/kWh
Arbeitspreis pro kWh brutto46,77* ct/kWh
Grundpreis1 ab 1. Januar 2023 
pro Monat netto6,71 Euro/Monat
pro Monat brutto7,98Euro/Monat

* Werte kaufmännisch gerundet
Die Brutto-Strompreise enthalten die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, die Kosten der Umlagen nach KWKG, nach § 19 Abs. 2 StromNEV bis 31.12.2024 und ab 01.01.2025 den Aufschlag für besondere Netznutzung, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG und die Abschalt-Umlage nach § 18 Abs.1 der AbLAV sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
1 Für Kundinnen und -kunden, die einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben und diesem gegenüber das Messentgelt zahlen, reduziert sich der Grundpreis um das jeweilige Entgelt für den jährlichen Messstellenbetrieb.  Unser Grundpreis ist eine Mischkalkulation, die die unterschiedlichen Entgelte für den Messstellenbetrieb konventioneller, moderner und intelligenter Messsysteme enthält. Die aktuelle Höhe des Entgeltes für den Messstellenbetrieb ergibt sich aus dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

regioBASIS.Strom (Ersatzversorgung)

Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden mit Niederspannungsanschluss greift, wenn Ihr bisheriger Lieferant Sie nicht mehr weiterbeliefert, beispielsweise durch Insolvenz des Lieferanten. Sollte danach kein Bezugsvertrag mit einem Lieferanten bestehen, würde rein rechtlich die Energieversorgung nach Ablauf der 3 Monate unterbrochen werden, wir jedoch stellen Ihre Versorgung im Anschluss automatisch in der Grundversorgung sicher. Dies gilt nicht für Kunden der Netzanschlussebene Mittelspannung. Hier wird ohne bestehenden Bezugsvertrag die Versorgung sofort unterbrochen.

regioBASIS.Strom (Ersatzversorgung)

StromtarifregioBASIS.STROM
HinweisErsatzversorgung
ab 1. Februar 2025 
Arbeitspreis pro kWh netto32,30 ct/kWh
Arbeitspreis pro kWh brutto38,44* ct/kWh
ab 1. März 2024 bis 32. Januar 2025 
Arbeitspreis pro kWh netto34,30 ct/kWh
Arbeitspreis pro kWh brutto40,82* ct/kWh
ab 01. Juli 2023 bis 29. Februar 2024
Arbeitspreis pro kWh netto39,30 ct/kWh
Arbeitspreis pro kWh brutto46,77* ct/kWh
Grundpreis1 ab 1. Juli 2023 
pro Monat netto6,71 Euro/Monat
pro Monat brutto7,98* Euro/Monat

* Werte kaufmännisch gerundet
Die Brutto-Strompreise enthalten die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, die Kosten der Umlagen nach KWKG, nach § 19 Abs. 2 StromNEV bis 31.12.2024 und ab 01.01.2025 den Aufschlag für besondere Netznutzung, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG und die Abschalt-Umlage nach § 18 Abs.1 der AbLAV sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
1 Für Kundinnen und -kunden, die einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben und diesem gegenüber das Messentgelt zahlen, reduziert sich der Grundpreis um das jeweilige Entgelt für den jährlichen Messstellenbetrieb.  Unser Grundpreis ist eine Mischkalkulation, die die unterschiedlichen Entgelte für den Messstellenbetrieb konventioneller, moderner und intelligenter Messsysteme enthält. Die aktuelle Höhe des Entgeltes für den Messstellenbetrieb ergibt sich aus dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers.

Stromkennzeichnung für mehr Transparenz

Mit der Stromkennzeichnung, die durch das neue Energiewirtschaftsgesetzt geregelt ist, erhalten Sie transparente Informationen über die Stromherkunft und die Umweltauswirkungen. Alle Energieversorgungsunternehmen nutzen dasselbe Netz. Was über die Qualität des Stroms entscheidet, ist die Art seiner Erzeugung. Doch diese ist an der Steckdose nicht erkennbar. Damit der Stromkunde bei der Wahl seines Versorgers auch das Engagement im Umweltschutz berücksichtigen kann, hat die EU eine Kennzeichnungspflicht eingeführt. Seit 2005 sind alle Stromanbieter verpflichtet, ihre Stromkennzeichnung zu veröffentlichen (§ 42 des Energiewirtschaftsgesetzes). Kunden und Verbraucher erhalten dadurch Informationen über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des Stroms.

Wichtige Downloads

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Stromkennzeichnung

E-Mobilität

Bereit, auf die Zukunft umzusteigen? Die Stadtwerke sind es! Zum Schutz des Klimas sehen wir den Ausbau der Elektromobilität als wichtigen Baustein – und unterstützen dieses innovative Zukunftsthema aktiv. Sie suchen Informationen rund um das Thema E-Laden und Elektromobilität? Dann sind Sie hier genau richtig!
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Aktuelles

Zählerablesung für die Jahresabrechnung 2024

In diesem Jahr startet unsere jährliche Zählerablesung am Montag, 2. Dezember und dauert bis voraussichtlich Samstag, 21. Dezember.

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