Unsere Tarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Hierunter zählen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW, wie:

  • Ladepunkte bzw. Wallboxen (nicht öffentlich)
  • Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizeinrichtungen wie zum Beispiel Heizstäben
  • Stromspeicher
  • Klimageräte für Raumkühlung 

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. eine Wärmepumpe oder Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Wallbox) haben als Basis für die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors einen großen Anteil an der Energiewende. Gleichzeitig haben diese Geräte eine höhere Leistung als die meisten Haushaltsgeräte. Daher hat die Bundesnetzagentur die Neuregelung des § 14a EnWG erarbeitet: Um eine akute Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär zu begrenzen. Eine zur Verfügung stehende Mindestleistung von 4,2 kW wird dabei nicht unterschritten, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung erhalten die Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eine Netzentgeltreduzierung, die wir über unsere Tarife an unsere Kunden weitergeben. 

Für steuerbare Verbrauchseinrichtungen besteht aktuell die Wahl zwischen 2 Modulen

  • Modul 1:
    Alle Verbrauchseinrichtungen (Haushaltsstrom und die steuerbare Verbrauchseinrichtungen, bspw. eine Wärmepumpe oder Wallbox) werden über einen Zähler gemeinsam gemessen. Für Modul 1 wird eine pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt gewährt, die im Jahr 2025 bei 121,53 €/Jahr netto (144,62 €/Jahr brutto) im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland liegt (im Jahr 2024 bei 134,43 €/Jahr netto (159,97 €/Jahr brutto)).

    Diese pauschale Reduzierung bringen wir auf Ihrer nächsten Abrechnung automatisch in Abzug, sofern uns eine entsprechende Informationen hierüber vom Netzbetreiber vorliegt.
     
  • Modul 2:
    Der Haushaltsstrom und der Strombezug über die steuerbare Verbrauchseinrichtung werden jeweils über einen separaten Zähler gemessen. Für den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird ein Rabatt von 60% auf den Netzentgeltarbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) vom Netzbetreiber gewährt. Im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland sind dies im Jahr 2024 netto 3,58 ct/kWh Netznutzungsentgelt statt 8,96 ct/kWh, also eine Reduzierung von 5,38 ct/kWh netto, die entsprechend im Arbeitspreis je Kilowattstunde berücksichtigt sind.
Stromtarifhw regio14.STROM
HinweisUnser Tarif für Modul 2, § 14a EnWG
Arbeitspreis ab 01.02.2025 
pro kWh netto23,64 ct/kWh
pro kWh brutto28,13* ct/kWh
Arbeitspreis bis 31.01.2025 
pro kWh netto25,87 ct/kWh
pro kWh brutto30,79* ct/kWh
Grundpreis 
pro Monat netto  5,87 €/Monat
pro Monat brutto 6,99* €/Monat

Die Brutto-Strompreise enthalten die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, die Kosten der Umlagen nach KWKG, nach § 19 Abs. 2 StromNEV bis 31.12.2024 und ab 01.01.2025 den Aufschlag für besondere Netznutzung, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG und die Abschalt-Umlage nach § 18 Abs.1 der AbLAV sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.

Voraussetzungen

Anlagen mit einer Leistung von >4,2 kW, die am Niederspannungsnetz angeschlossen werden, gelten als sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen (steuVE). Geregelt wird die Teilnahmeverpflichtung ab dieser Anlagengröße über §14a EnWG. Der Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung hat dafür Sorge zu tragen, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen ausgestattet wird und stets steuerbar ist.

Um die Vergünstigungen aus Modul 1 oder 2 in Anspruch nehmen zu können, muss die steuerbare Verbrauchseinrichtungen vorab beim Netzbetreiber angemeldet werden (Ausnahme: Bestandsanlage, vor dem 01.01.2024). Dies kann nicht durch sie selbst erfolgen, sondern über Ihren beauftragten Elektroinstallateur. Werden die Voraussetzungen nach §14a EnWG erfüllt, meldet uns dies der Netzbetreiber und wir können Ihnen die Vergünstigungen der Module 1 oder 2 gewähren, je nach Messkonzept. 

Weitere Informationen gibt es hier auf der Seite unseres Netzbetriebs: https://www.stwhw-netze.de/kunden/faq-zu-14a-enwg

FAQ

Was muss ich beachten, wenn ich eine steuerbare Verbrauchseinheit plane?

Wenn Ihre Anlage nach dem 01.01.2024 errichtet wird und eine elektrische Leistung von mindestens 4,2 kW hat, ist diese Regelung für Sie verflichtend. 

Nach § 14a EnWG, haben Sie Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Sie können hier aktuell zwischen zwei Modulen wählen:

Modul 1 kommt zur Anwendung, wenn alle Verbrauchseinrichtungen (Haushaltsstrom und die steuerbare Verbrauchseinrichtungen, bspw. eine Wärmepumpe oder Wallbox) über einen Zähler gemeinsam gemessen werden. Für Modul 1 wird eine pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt gewährt, die im Jahr 2024 im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland bei 134,43 €/Jahr netto (159,97 €/Jahr brutto) liegt.

Modul 2 kann gewählt werden, wenn der Haushaltsstrom und der Strombezug über die steuerbare Verbrauchseinrichtung jeweils über einen separaten Zähler gemessen werden. Für den Strombezug der steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird ein Rabatt von 60% auf den Netzentgeltarbeitspreis pro Kilowattstunde (kWh) vom Netzbetreiber gewährt. Im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland sind dies im Jahr 2024 netto 3,58 ct/kWh Netznutzungsentgelt statt 8,96 ct/kWh, also eine Reduzierung von 5,38 ct/kWh netto, die entsprechend im Arbeitspreis je Kilowattstunde berücksichtigt sind.

Sprechen Sie bezüglich des jeweiligen Messkonzepts mit Ihrem Elektrofachbetrieb.

Bin ich zur Teilnahme gemäß §14a EnWG verpflichtet?

Für Betreiber:innen einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW und  mit einer technischen Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 besteht die Pflicht zur Teilnahme an der netzorientierten Steuerung. 

Wie kann ich die Steuerbarkeit meiner Verbrauchseinrichtung herstellen?

Für die netzorientierte Steuerung benötigen Sie ein intelligentes Messsystem sowie eine Steuerbox von ihrem Netz-/Messstellenbetreiber. Das Messsystem sowie die Steuerbox werden über Ihren Elektriker beim örtlich zuständigen Messstellenbetreiber beauftragt. Ihr Elektriker stellt dabei auch die Kommunkationsanbindung an die Anlage sicher, also die Leitungszuwegung zwischen Wärmepumpe und Zähler.

Die Kosten zur Herstellung der Steuerbarkeit trägt der/die Betreiber:in der steuerbaren Verbrauchseinheit. Die Preisobergrenzen für das intelligente Messsystem sowie für die Steuerbox  sind von der BNetzA vorgegeben und belaufen sich aktuell auf 80 € jährlich. Die Kosten könnten in Zukunft von der BNetzA angepasst werden.

Was kann ich mit einer steuerbaren Verbrauchseinheit von den Vergünstigungen profitieren?

Wenn Sie ab dem 01.01.2024 eine der oben genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie die steuerbare Verbrauchseinrichtung über Ihren Elektroinstallateur beim zuständigen Netzbetreiber anmelden.

Über das Anmeldeformular wählen Sie auch das Rabattsystem (Modul 1 oder 2) aus.

Modul 1: Der Betreiber bekommt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit oder ohne separaten Zähler einen Rabatt auf den Grundpreis in Höhe von derzeit 134,43 €Jahr netto bzw. 159,97 €/netto im Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland auf seiner Stromabrechnung gutgeschrieben.

Modul 2: Wird der Strombedarf der steuerbaren Verbrauchseinrichtung über einen separaten Zähler gemessen erhält der Betreiber für die bezogene Strommengen einen Rabatt auf den Arbeitspreis von derzeit 5,38 Cent pro Kilowattstunde*.
* Alle gennannten Beträge inkl. Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und bezogen auf das Netzgebiet der Stadtwerke Hameln Weserbergland GmbH. Die Beträge können sich jährlich ändern und je Netzbetreiber abweichen.

Was muss ich als Kunde berücksichtigen, wenn ich bereits vor dem 01.01.2024 eine steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb hatte?

Haben Sie vor dem 01.01.2024 eine der oben genannten Anlage in Betrieb genommen, die die Voraussetzungen nach § 14a EnWG erfüllt und Sie bereits ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a Abs. 2 Satz 1 EnWG oder der korrespondierenden Vorgängerregelung erhalten haben, gelten die bisherigen Regelungen bis längstens zum 31.12.2028 unverändert fort.

Spätestens dann müssen Sie den Wechsel in die Neuregelungen über Ihren Elektroinstallateur beim örtlich zuständigen Netzbetreiber veranlasst haben.

Wie kann ich von einem anderen Lieferanten in den günstigen Wärmepumpenstrom der Stadtwerke Hameln Weserbergland wechseln?

Sie können den Wechsel in Modul 2 im Falle einer getrennten Messung direkt hier bei uns über den Lieferauftrag beauftragen – einfach ausfüllen, unterschreiben und uns zukommen lassen. Oder Sie vereinbaren einen Termin bei uns im Kundencenter und wir füllen den Lieferauftrag mit Ihnen gemeinsam aus. In beiden Fällen übernehmen wir dann alle weiteren Schritte für Sie, inklusive der Kündigung bei Ihrem bisherigen Versorger.

Im Falle von Modul 1  (= gemeinsame Messung des Haushaltsstromverbrauchs und des Verbrauchs der steuerbaren Verbrauchseinrichtung) wechseln Sie in einen unserer Haushaltstarife. Die pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt, die der Netzbetreiber für die Steuerbarkeit gewährt, bringen wir auf Ihrer nächsten Abrechnung automatisch in Abzug, sofern uns eine entsprechende Informationen hierüber vom Netzbetreiber vorliegt. Sprechen Sie uns hierzu einfach gerne an.

Hinweis: Es gibt nur wenige Ausnahmefälle, in denen Sie selbst kündigen sollten – beispielsweise wenn Ihre Kündigungsfrist sehr kurz ist oder Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen wollen.

Was ist ein unterbrechbarer Zähler und welche Vorteile bietet er?

Unterbrechbare Zähler sind Stromzähler, die mit einer zusätzlichen, steuerbaren Verbrauchseinheit ausgestattet und entsprechend beim jeweils örtlich zuständigen Messstellenbetreiber (üblicherweise der Netzbetreiber) gemeldet sind. 

Solche Zähler haben die Besonderheit, dass der Netzbetreiber die Stromzufuhr bei Bedarf drosseln kann. 

Für unterbrechbare Zähler bieten die Stadtwerke Weserbergland spezielle Stromtarife an, die günstigeren Strom beinhalten. Für andere Zählervarianten gibt es die regulären Hausstromtarife. 

Aktuelles

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In den vergangenen Tagen erreichten uns erneut vermehrt Hinweise von Kundinnen und Kunden über unerwünschte Werber an der Haustür. Bei unerbetenen Werbern an der Haustür – aber auch gegenüber Werbeanrufen – kann ruhig ein gesundes Misstrauen an den Tag gelegt werden. Weitere Infos und Tipps, wie Sie sich schützen können:

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