Unsere Tarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
Hierunter zählen alle Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 4,2 kW, wie:
- Ladepunkte bzw. Wallboxen (nicht öffentlich)
- Wärmepumpen inkl. Zusatz- oder Notheizeinrichtungen wie zum Beispiel Heizstäben
- Stromspeicher
- Klimageräte für Raumkühlung
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. eine Wärmepumpe oder Ladeinfrastruktur für Elektromobilität (Wallbox) haben als Basis für die Elektrifizierung des Verkehrs- und Wärmesektors einen großen Anteil an der Energiewende. Gleichzeitig haben diese Geräte eine höhere Leistung als die meisten Haushaltsgeräte. Daher hat die Bundesnetzagentur die Neuregelung des § 14a EnWG erarbeitet: Um eine akute Überlastung des Stromnetzes zu verhindern, hat der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Leistung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär zu begrenzen. Eine zur Verfügung stehende Mindestleistung von 4,2 kW wird dabei nicht unterschritten, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Im Gegenzug für die netzorientierte Steuerung erhalten die Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen eine Netzentgeltreduzierung, die wir über unsere Tarife an unsere Kunden weitergeben.