Zahlungsverzug

Generell müssen Ihre Rechnungen und monatlichen Abschläge immer pünktlich bezahlt werden. Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein, Ihre Rechnungen fristgerecht zu begleichen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig. Gemeinsam finden wir eine Lösung und treffen eine individuelle Vereinbarung mit Ihnen.

Geraten Sie allerdings in Zahlungsverzug, bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung. Eine Unterbrechung der Versorgung wird mit zusätzlichen Sperrkosten in Höhe von 50,00 Euro berechnet. Die Wiederinbetriebnahme kostet ebenfalls weitere 50,00 Euro.

Sie haben bereits eine Sperrankündigung oder Sperrandrohung erhalten

Sollten Sie bereits eine Sperrandrohung oder Sperrankündigung erhalten haben, dann zahlen Sie bitte den offenen Betrag umgehend auf unser Konto bei der Sparkasse Hameln-Weserbergland ein.

Sparkasse Hameln-Weserbergland
IBAN: DE90254501100000003574
BIC: NOLA DE 21 SWB

Schicken Sie den Beleg dann sofort per Fax (05151 788 123) oder per E-Mail (kundenberatung@stwhw.de) an uns oder geben Sie diesen persönlich im Kundencenter ab. Alle Informationen zu unserem Kundencenter finden Sie hier.

Sie haben auch die Möglichkeit den offenen Betrag am Kassenautomaten einzuzahlen. Dieser befindet sich im Eingangsbereich unseres Kundencenters und ist auch außerhalb unserer Geschäftszeiten zugänglich.

Wichtig: Vermerken Sie unbedingt Ihre Kunden und Verbrauchsstellennummer auf dem Beleg, damit wir Ihre Zahlung eindeutig zuordnen können!

Gesperrte Zähler - was ist zu tun?

Die Versorgung Ihrer Verbrauchsstelle wird erst wiederaufgenommen, wenn sämtliche Forderungen inklusive der Kosten für die Unterbrechung und Wiederinbetriebnahme bezahlt wurden. Dies gilt auch für eventuelle Altschulden für andere Verbrauchsstellen.

Den genauen Betrag Ihrer Rückstände können Sie auch gerne bei uns über unsere kostenlose Servicenummer 0800 788 0000 erfragen.

Ist der Gaszähler gesperrt worden, so benötigen Sie zusätzlich einen Inbetriebsetzungsantrag (IBA), der von einem Installateurunternehmen ausgestellt wird.

Sie beziehen Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe?

Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Berater, um eventuell eine Direktzahlung an uns zu vereinbaren.

Für weitere Fragen z. B. zur Sicherung des Lebensunterhalts wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Stellen:

Jobcenter Hameln-Pyrmont

Jobcenter Hameln-Pyrmont
Süntelstraße 5
31785 Hameln

05151 78154
https://www.jobcenter-ge.de/Jobcenter/Hameln-Pyrmont/DE/Home/home_node.html

Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit
Süntelstraße 6
31785 Hameln

05151 909 115
Hameln@arbeitsagentur.de

Sozialamt Landkreis Hameln-Pyrmont

Süntelstraße 9
31785 Hameln

05151 903 3131
www.hameln-pyrmont.de
sozialhilfe@hameln-pyrmont.de

Wir sind für Sie erreichbar:

E-Mail: kundenberatung@stwhw.de
Zum Kontaktformular hier klicken.
Fax: 05151 788-123
per Post an nebenstehende Adresse

Nach Terminvereinbarung sind wir gerne persönlich für Sie da.

Kontakt

Kundencenter
Stadtwerke Hameln
Weserbergland GmbH
Hafenstraße 14
31785 Hameln

Kostenlose Service-
nummer:
0800 788 0000
Mo - Do 8.00 bis 17.00 Uhr
Fr 8.00 bis 14.00 Uhr

Aktuelles

Trinkwassersprudler am Hochzeitshaus!

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