Der Gesetzgeber hat im Soforthilfegesetz Gas und Wärme festgelegt, wie die Berechnung der Soforthilfe Dezember zu erfolgen hat. Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises.
Das klingt zunächst kompliziert, daher zeigen wir Ihnen anhand eines einfachen Beispiels, was das genau bedeutet:
Vereinfachtes Beispiel: Kunde mit Jahresverbrauchsprognose 31.000 kWh (September 2022), Arbeitspreis brutto (01.12.2022: 16,25 ct/kWh), Grundpreis anteilig für Dezember: 10,79 €; Abschlagszahlung Dezember 2022: 266 €:
Endgültiger Entlastungsbetrag: 2.583 kWh * 16,25 ct/kWh (AP Stand 01.12.2022) + 10,79 € (anteiliger GP) = 430,52 €
Vorläufige Leistung Dezember 2022: 266 €
Auszahlung durch Stadtwerke in Jahresverbrauchsabrechnung: 164,52 € (430,52 € - 266 €)
Wichtig
Da die Soforthilfe Dezember mit dem Arbeits- und Grundpreis für Gas von Dezember berechnet wird, kann es zu Abweichungen mit der Höhe der Abschlagszahlungen kommen. Denn die monatlichen Abschläge für Gas wurden in der Regel von uns auf Basis des prognostizierten Jahresverbrauchs aus der letzten Jahresabrechnung festgelegt – und zwar mit dem im August (letzte Preisanpassung) geltenden Arbeits- und Grundpreis. Daher kann die Soforthilfe Dezember von der Höhe der monatlichen Abschlagszahlung abweichen. Die Berechnungsformel gewährleistet aber, dass immer ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind.