Preise Grund- und Ersatzversorgung
In Hameln sind die Stadtwerke Hameln Weserbergland der Grund- und Ersatzversorger für Strom und Gas. Als Grund- und Ersatzversorger gilt der Energielieferant in einem örtlichen Netzgebiet, der die meisten Haushaltskunden mit Energie versorgt. Haushaltskunden sind gem. § 3 Nr. 22 des EnWG Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10 000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
regioBASIS.Gas (Grund- und Ersatzversorgung)
Unser Grundversorgungstarif stellt sicher, dass Sie von uns als Haushaltskunde aus dem Niederdrucknetz zuverlässig mit Gas versorgt werden, selbst wenn Sie bei einem Neueinzug keinen anderweitigen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben. Die Belieferung erfolgt zu den Bedingungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (siehe „Wichtige Downloads“) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung. Es gelten darüber hinaus unsere „Ergänzenden Bedingungen“. Durch die 14-tägliche Kündigungsmöglichkeit bleiben Sie flexibel und können sich jederzeit für einen anderen Gastarif entscheiden.
Die Ersatzversorgung für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden aus dem Niederdrucknetz greift, wenn Ihr bisheriger Lieferant Sie nicht mehr weiterbeliefert, beispielsweise durch Insolvenz des Lieferanten. Die Ersatzversorgung endet nach 3 Monaten. Sollte danach kein Bezugsvertrag mit einem Lieferanten bestehen, würde rein rechtlich die Energieversorgung nach Ablauf der 3 Monate unterbrochen werden, wir jedoch stellen Ihre Versorgung im Anschluss automatisch in der Grundversorgung sicher.
Gastarife | regioBASIS.Gas | regioBASIS.Gas |
Hinweis | GRUND- und ERSATZVERSORGUNG | GRUND- und ERSATZVERSORGUNG |
Verbrauchsgrenze | bis 4.000** kWh/Jahr | ab 4.001** kWh/Jahr |
Ihr Vorteil | Bestabrechnung | Bestabrechnung |
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ab 1. März 2024 | | |
Arbeitspreis pro kWh netto | 10,18 ct/kWh | 10,18 ct/kWh |
Arbeitspreis pro kWh brutto | 12,11* ct/kWh | 12,11* ct/kWh |
ab 1. Oktober 2023 bis 29. Februar 2024 | | |
Arbeitspreis pro kWh netto Arbeitspreis pro kWh brutto | 11,88 ct/kWh 12,71* ct/kWh | 11,18 ct/kWh 11,96* ct/kWh |
Grundpreis | | |
Grundpreis pro Monat netto Grundpreis pro Monat brutto | 6,71 Euro/Monat (4,19 Euro/Monat bis 29.2.2024) 7,99* Euro/Monat (4,48* Euro/Monat bis 29.2.2024) | 6,71 Euro/Monat 7,99* Euro/Monat |
*Die angegebenen Brutto-Gaspreise sind kaufmännisch gerundet und enthalten die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, den CO2-Preis sowie die Erdgassteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % ab 01.04.2024 (Hinweis: vom 01.10.2022 bis 31.03.2024 galt ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 %). Weiterhin enthalten sind die Gasspeicherumlage, die Bilanzierungsumlage SLP, die Konvertierungsumlage und das Konvertierungsentgelt.
* Hinweis: ab 01.03.2024 entfällt die Staffel „bis 4.000 kWh/Jahr“ und die Preise ab 01.03.2024 gelten für alle Verbrauchsmengen.