Sie möchten uns eine Störung im Bereich der Strom-, Erdgas-, Wasser- oder Wärmeversorgung melden? Möchten Sie Störungen im Bereich piper melden? Unsere Netzleitstelle nimmt rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr Ihre Meldungen unter der folgenden Telefonnummer entgegen:
05151 788-555
Bevor Sie einen Stromausfall in unserem Netzgebiet melden, schauen Sie bitte hier, ob für Ihre Straße schon eine Störmeldung vorliegt. Wir arbeiten dann bereits daran, die Versorgung schnellstmöglich wieder herzustellen.
Störungsauskunft
Sicherheitshinweise bei Gasgeruch finden Sie hier.
Unser Tarif für Speicherheizungen
Eine elektrisch betriebene Speicherheizung nutzt Strom zum Heizen. Sie verbraucht in aller Regel über Nacht die meist günstigere Energie und speichert sie - auch für den Verbrauch tagsüber. Ob gemeinsame Messung über einen Zähler zusammen mit Ihrem sonstigen Haushaltsstrom oder getrennte Messung über jeweils einen separaten Zähler für Ihren Haushaltsstrom und Ihre Nachtspeicherheizung – den passenden Tarif haben wir hier für Sie.
Zu den begünstigten Anlagengruppen gehören elektrische Speicherheizungen, Nachtspeicherheizungen, Elektro-Warmwasserspeicher oder auch Elektrogeräte zur Wassererwärmung.
Jahresverbrauch bis max. 100.000 kWh
verfügbar in Hameln, Aerzen, Coppenbrügge, Emmerthal, Salzhemmendorf und Hessisch Oldendorf
monatlich kündbar
Stromtarif
regioWÄRME.STROM
Arbeitspreis HT ab 01.02.2025
pro kWh netto
29,08 ct/kWh
pro kWh brutto
34,61* ct/kWh
Arbeitspreis NT ab 01.02.2025
pro kWh netto
25,12 ct/kWh
pro kWh brutto
29,89* ct/kWh
Arbeitspreis HT bis 31.01.2025
pro kWh netto
30,78 ct/kWh
pro kWh brutto
36,63* ct/kWh
Arbeitspreis NT** bis 31.01.2025
pro kWh netto
26,67 ct/kWh
pro kWh brutto
31,74* ct/kWh
Grundpreis1 ab 01.02.2025
pro Monat netto
5,02 €/Monat
pro Monat brutto
5,97 €/Monat
Grundpreis1 bis 31.01.2025
pro Monat netto
8,98 €/Monat
pro Monat brutto
10,69* €/Monat
* Werte kaufmännisch gerundet Die Brutto-Strompreise enthalten die Netzentgelte, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Konzessionsabgabe, die Kosten der Umlagen nach KWKG, nach § 19 Abs. 2 StromNEV, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG und die Abschalt-Umlage nach § 18 Abs.1 der AbLAV sowie die Stromsteuer und die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19%.
1 Für Kundinnen und -kunden, die einen dritten Messstellenbetreiber beauftragt haben und diesem gegenüber das Messentgelt zahlen, reduziert sich der Grundpreis um das jeweilige Entgelt für den jährlichen Messstellenbetrieb. Unser Grundpreis ist eine Mischkalkulation, die die unterschiedlichen Entgelte für den Messstellenbetrieb konventioneller, moderner und intelligenter Messsysteme enthält. Die aktuelle Höhe des Entgeltes für den Messstellenbetrieb ergibt sich aus dem veröffentlichten Preisblatt des grundzuständigen Messstellenbetreibers.
**Die Freigabe zum Betrieb der Wärmespeicheranlage beträgt insgesamt 8 Stunden innerhalb von 24 Stunden, vorzugsweise in der Zeit von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Die genauen Zeiten können je Gemeinde differieren, bitte erfragen Sie die zuständigen Zeiten direkt beim Netzbetreiber.
FAQ - Antworten auf häufigste Fragen rund um Speicherheizungen
Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT) - was bedeutet das?
Mit Hochtarif (HT) ist der Strom gemeint, den Sie tagsüber beziehen. Mit Niedertarif (NT) ist entsprechend der Nachtstrom gemeint. Diese zwei verschiedenen Preisstufen werden innerhalb eines Stromtarifs unterschiedlich bepreist (Arbeitspreis HT und Arbeitspreis NT) und entsprechend den vom Netzbetreiber bzw. dem Messstellenbetreiber definierten Tageszeiten abgerechnet. Der Stromzähler berücksichtigt die vorgegebenen sogenannten Schaltzeiten automatisch und misst den Verbrauch je Tageszeit (HT und NT).
Das Angebot von Strom zum Hochtarif und Niedertarif richtet sich vor allem an Heizstrom-Kunden – also an solche Kunden, die nicht nur Haushaltsstrom beziehen, sondern auch mit Strom heizen und damit beispielsweise während der Niedertarifzeit eine Nachtstromspeicherheizung oder eine elektrische Wärmepumpe betreiben.
In der Niedertarifzeit wird somit der Verbrauch der stromintensiven Anwendungen, wie z.B. Nachtspeicherheizungen oder auch Wärmepumpen, berücksichtigt. Der Hochtarif misst in aller Regel den normale Haushaltsstromverbrauch. Die Tarife unterscheiden sich deutlich im Preis, wobei der Niedertarif günstiger ist als der Hochtarif.
Was ist ein Doppeltarifzähler oder Zweitarifzähler?
Der Zweitarifzähler (auch Doppeltarifzähler genannt) erfasst den Energieverbrauch auf zwei getrennten Zählwerken. Zweitarifzähler werden vor allem bei Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen eingesetzt, da mit ihnen der Verbrauch für zwei Zeitabschnitte getrennt erfasst werden kann. Tagsüber wird zum Hochtarif (HT) und nachts zum Niedertarif (NT) abgerechnet. Bei einem Zweitarifzähler gibt es demnach zwei Verbrauchszahlen, die Sie bei der Ablesung angeben müssen.
Wir sind für Sie erreichbar:
E-Mail:kundenberatung@stwhw.de Zum Kontaktformular hierklicken. Fax: 05151 788-123 per Post an nebenstehende Adresse
In den vergangenen Tagen erreichten uns erneut vermehrt Hinweise von Kundinnen und Kunden über unerwünschte Werber an der Haustür. Bei unerbetenen Werbern an der Haustür – aber auch gegenüber Werbeanrufen – kann ruhig ein gesundes Misstrauen an den Tag gelegt werden. Weitere Infos und Tipps, wie Sie sich schützen können: