Vorsicht! Betrüger an der Haustür oder am Telefon

Stadtwerke warnen vor unseriösen Werbern

Die Stadtwerke Hameln Weserbergland warnen erneut alle Kundinnen und Kunden im Versorgungsgebiet vor unlauterer Telefonwerbung und Haustürgeschäften, mit der Strom- oder Gaslieferverträge verkauft werden sollen.

Mehrere Kunden meldeten sich bereits bei den Stadtwerken und schilderten das Auftreten unseriöser Anrufer unter einer Hamelner Telefonnummer und Werbern an der Haustür. In einigen geschilderten Fällen wird Kunden der Eindruck vermittelt, dass die „Energieberater“ in Kooperation mit den Stadtwerken stünden oder dass der Anrufer im Namen des Netzbetreibers oder Grundversorgers anrufe.

„Entgegen den Aussagen haben die anrufenden Unternehmen und Haustürwerber nichts mit den Stadtwerken zu tun! Während viele Anbieter ihre Energiepreise deutlich erhöht haben und andere sogar insolvent gingen, bleiben die Preise für unsere privaten Bestandskundinnen und -kunden bis zum Jahresende stabil. Deswegen gilt: seriöse Anbieter machen stets ein Angebot, dass man in Ruhe prüfen kann und überrumpeln ihr Gegenüber nicht mit offensichtlichen Falschaussagen“, so Ilka Albrecht, Pressesprecherin der Stadtwerke Hameln Weserbergland. „Auch viele weitere Aussagen, die im Laufe des Telefonats oder auch an der Haustür als Grund für einen Wechsel angeführt werden, entbehren meist jeglicher Grundlage.“

Vor allem verstoßen solche Telefonanrufe ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und sind daher unzulässig. Entsprechende Gerichtsurteile dazu liegen bereits vor. Ein Vertragsabschluss kann bereits erfolgen, wenn zum Beispiel lediglich Informationsmaterial angefordert wird, tatsächlich aber eine schriftliche Auftragsbestätigung zugeschickt wird.

Grundsätzlich sind solche Verträge tatsächlich gültig, es gilt allerdings eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Schnelles Reagieren ist daher notwendig. Widersprechen Sie dem vermeintlichen Vertragsabschluss schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Eine Begründung ist nicht notwendig. Die Stadtwerke Hameln Weserbergland helfen den betroffenen Kunden auch gerne mit einer Widerrufs-Vorlage weiter.

Bei unerbetenen Werbeanrufen kann dem Anrufer – aber auch Werben an der Haustür – gegenüber ruhig ein gesundes Misstrauen an den Tag gelegt werden. Wer einen Werbeanruf erhält, sollte sich grundsätzlich entweder durch schnelles Beenden des Gespräches schützen oder zumindest folgende Fragen stellen – dies gilt auch im Falle von Haustürwerbern:

  • Wer ist der Anrufer? (Vorname und Name)
  • Im Auftrag welcher Firma ruft er an? (Name der Firma und/oder des Lieferanten)
  • Welche Telefonnummer hat der Anrufer? (auch abfragen, wenn im Display lesbar)
  • Wer hat dem Anrufer das Einverständnis zur Telefonwerbung erteilt?

Ganz wichtig, um ungewollte Vertragsabschlüsse am Telefon oder an der Haustür zu verhindern: Nennen Sie KEINE persönlichen Daten, KEINE Zählernummer, KEINE Zählerstände und KEINE Kundennummer! Unterschreiben Sie keine Dokumente, ohne diese vorher ausgiebig geprüft zu haben (nur unseriöse Anbieter drängen zu schnellen Unterschriften).

Wenn man zu Werbezwecken angerufen wurde, ohne vorher eingewilligt zu haben, ist das rechtswidrig. Die Bundesnetzagentur verfolgt unerlaubte Werbeanrufe und geht gegen die Verursacher vor. Unter folgendem Link können Beschwerden eingereicht werden:

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/start.html

„Wir betreiben grundsätzlich keine Haustür- oder Telefongeschäfte. Darüber hinaus geben wir auch keine Kundendaten an Dritte weiter. Im Zweifel können Sie sich sofort telefonisch bei uns melden. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800 788 0000 sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundencenter erreichbar und helfen auch, wenn bereits ein Vertrag unterschrieben wurde. Für eine Kündigung bzw. einen Widerruf bleibt immer noch eine Frist von 14 Tagen ab Vertragsabschluss“, erklärt Ilka Albrecht.

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