Abmelden
Hier können Sie Ihre alte Wohnung abmelden.
Wichtig zu wissen: mit den gesetzlichen Änderungen ab 6. Juni 2025 sind keine rückwirkenden An- Ab- und Ummeldungen von Versorgungsverträgen mehr möglich. Daher Umzüge bitte rechtzeitig melden - mindestens 14 Tage vor Aus- oder Einzug, damit alles reibungslos verläuft.
Nutzen Sie auch unser Übergabeprotokoll.
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