Intelligente Messsysteme: Stadtwerke beauftragen keine unabhängigen Unternehmen

Aktuell erhalten zahlreiche Haushalte in Hameln Anschreiben des Unternehmens „DMG Deutsche Messwesen“, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird.

Aktuell erhalten zahlreiche Haushalte in Hameln Anschreiben des Unternehmens „DMG Deutsche Messwesen“, in denen die Installation eines Smart Meters angeboten wird. Da uns hierzu bereits mehrere Rückfragen von Kundinnen und Kunden erreicht haben, möchten die Stadtwerke Hameln Weserbergland über die Hintergründe informieren. 

Wichtig: Das Anschreiben stammt nicht von den Stadtwerken Hameln Weserbergland. Das Unternehmen handelt nicht in unserem Auftrag.

Die Stadtwerke Hameln Weserbergland sind als grundzuständiger Messstellenbetreiber für die gesetzlich vorgesehene Ausstattung der Messstellen mit intelligenten Messsystemen, sog. Smart Metern in ihrem Netzgebiet verantwortlich. Die Ausstattung läuft bereits und erfolgt schrittweise. 

Ein Smart Meter ist ein moderner, digitaler Stromzähler, bestehend aus einer elektronischen Messeinrichtung und einem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Das Gateway ist die sichere Kommunikationseinheit des Systems. Es ermöglicht, Messwerte automatisiert und unter Einhaltung gesetzlicher Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit zu übertragen.

Ein intelligentes Messsystem kann dadurch deutlich mehr als ein herkömmlicher Stromzähler. Es ermöglicht unter anderem eine detailliertere Erfassung von Stromverbrauch sowie Einspeisung und schafft die technische Grundlage für weitere Anwendungen im zunehmend digitalisierten Stromnetz. Dazu gehört beispielsweise die Nutzung dynamischer Stromtarife sowie die Einbindung und Steuerung bestimmter Verbrauchs- und Erzeugungsanlagen unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. 

Ein Smart Meter bedeutet aber nicht, dass ständig jemand den aktuellen Stromverbrauch im Haushalt „mitliest“. Die Datenübertragung erfolgt über das Smart-Meter-Gateway nach gesetzlich vorgegebenen Regeln und umfangreichen technischen Sicherheitsanforderungen, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festlegt. 

Nicht jeder Haushalt muss sofort ein intelligentes Messsystem erhalten. Eine gesetzliche Einbaupflicht für ein intelligentes Messsystem besteht insbesondere bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden. Darüber hinaus gelten besondere Vorgaben beispielsweise für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Dazu können etwa bestimmte Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge gehören. 

Für Haushalte mit einem Stromverbrauch von 6.000 Kilowattstunden oder weniger besteht keine allgemeine Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems. Ein Einbau kann jedoch im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Umstellung oder auf Wunsch erfolgen.

Das Stromnetz steht vor neuen Herausforderungen: Immer mehr Strom wird dezentral erzeugt, gleichzeitig steigt der Verbrauch durch beispielsweise Elektromobilität und Wärmepumpen. Intelligente Messsysteme schaffen eine technische Grundlage, um Verbrauch und Einspeisung genauer und zeitnah zu erfassen und neue Anwendungen im Stromnetz zu ermöglichen. 

Der Gesetzgeber hat deshalb verbindliche Vorgaben für den Ausbau intelligenter Messsysteme geschaffen. Die grundzuständigen Messstellenbetreiber – in Hameln sind das die Stadtwerke - müssen bis Ende 2032 90 Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle mit intelligenten Messsystemen beziehungsweise den hierfür erforderlichen technischen Einrichtungen ausstatten. Der Austausch eines Zählers ist somit Teil des bundesweiten, gesetzlich geregelten Smart-Meter-Rollouts. 

Wer also ein Schreiben von DMG Deutsche Messwesen erhält, muss deshalb nicht allein aufgrund dieses Schreibens den Messstellenbetreiber wechseln oder einen neuen Vertrag abschließen. Die Stadtwerke prüfen kontinuierlich, welche Messtellen im laufenden Smart-Meter-Rollout zu berücksichtigen sind. Ist Ihre Messstelle betroffen, informieren die Stadtwerke frühzeitig über den bevorstehenden Austausch. 

Grundsätzlich kann ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber beauftragt werden. Wer ein entsprechendes Angebot annimmt, sollte jedoch die Vertragsbedingungen und insbesondere die laufenden Kosten genau prüfen.

Im aktuellen Anschreiben wird mit einer „kostenlosen Installation“ beziehungsweise „Einbaukosten von 0 Euro“ geworben. Gleichzeitig wird in den Vertragsinformationen ein jährlicher Preis von 99 Euro brutto für den Messstellenbetrieb sowie eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten genannt. Die Installation ist damit zwar kostenfrei, der Messstellenbetrieb jedoch nicht.

Auch die im Schreiben angesprochene mögliche Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG ist keine besondere Leistung des Anbieters. Sie ergibt sich aus den gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben und ist bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen nicht davon abhängig, welcher Messstellenbetreiber beauftragt wurde.

Kundinnen und Kunden, die Interesse an einem Smart-Meter haben, bisher jedoch noch nicht von den Stadtwerken Hameln Weserbergland angeschrieben wurden, können sich direkt an den Messstellenbetrieb unter der Telefonnummer 05151 788- 702 wenden. Dieser prüft, ob eine frühere Ausstattung der Messstelle möglich ist und beantwortet gerne auch weitere Fragen rund um die eigene Messstelle und zum Thema Intelligente Messysteme.

vwtl. Lena Becker
Tel. 05151 788-204
E-Mail: presse@stwhw.de

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