Ab 6. Juni tritt eine neue Regelung der Bundesnetzagentur in Kraft: Energieversorger dürfen ab diesem Datum keine rückwirkenden An-, Ab- und Ummeldungen von Stromlieferverträgen mehr vornehmen – dies wird auch für Gas gelten.
Grundlage ist eine EU-Richtlinie. Wie Lieferantenwechsel können dann An-, Ab- und Ummeldungen von Stromlieferverträgen nur noch in die Zukunft, nicht mehr rückwirkend in die Vergangenheit, vorgenommen werden.
Meldung mindestens 14 Tage vor Aus- oder Einzug
Das heißt konkret: Damit Umzüge reibungslos verlaufen, muss die An- und Abmeldung der Zähler mindestens 14 Tage vor der Schlüsselübergabe bei den Stadtwerken eingehen – ganz gleich, ob es sich um einen Mieterwechsel, Eigentümerwechsel oder einen Wohnungs-Leerstand handelt. Auch die Zähler für Gas/Wärme oder Wasser sollten dann schon mit genannt werden.
Wichtig zu wissen:
Die Meldung eines Umzugs, also die An- oder Abmeldung, kann auch erfolgen, wenn noch nicht alle Informationen vorliegen, wie etwa der Zählerstand. Fehlende Details können später ergänzt werden – Hauptsache, die Meldung erfolgt vor dem Umzugstermin.
Wer seinen Auszug nicht rechtzeitig mitteilt, ist weiterhin für Verbräuche am bisherigen Standort verantwortlich. So lange, bis die Abmeldung erfolgt und bestätigt ist – auch wenn dort bereits andere Personen wohnen und Energie nutzen. Denn der Versorger darf dem Nachmieter nicht rückwirkend den Verbrauch in Rechnung stellen.
Gleiches gilt für den Einzug – auch dieser muss rechtzeitig vorher gemeldet werden, ansonsten können Kosten für den verbrauchten Strom vom Vormieter verlangt oder dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden.
Bequem die Veränderung melden – Mail und Online-Services nutzen
Hier auf unserer Internetseite lassen sich An- und Abmeldungen bequem und einfach rund um die Uhr erledigen. Auch die Zählerstände können hier online übermittelt werden.
Telefonisch berät das Team der Stadtwerke unter der kostenlosen Servicenummer 0800 788 0000.
Online-Terminvereinbarung
Wer lieber persönlich die Ummeldung im Kundencenter vornimmt oder eine weitere Beratung wünscht, der vereinbart einfach vorab den passenden Termin – bequem und einfach rund um die Uhr mit der Online-Terminreservierung der Stadtwerke unter www.stwhw.de oder telefonisch unter 05151 788-0.