Kleinste Undichtheiten an Gasleitungen spürt ein Mitarbeiter der Firma Sewerin im Auftrag der Stadtwerke auf. In diesem Jahr werden routinemäßig alle Gasleitungen im Hamelner Stadtgebiet zwischen Eisenbahnlinie Hannover / Löhne und der Weser, sowie in den Ortsteilen Afferde, Rohrsen, Klein Hilligsfeld, Groß Hilligsfeld, Hastenbeck und Wehrbergen, in Hessisch Oldendorf in einem Teil der Kernstadt, sowie im Ortsteil Lachem auf Dichtheit überprüft.
Für die Stadtwerke ist die jährlich durchgeführte Maßnahme ein wichtiger Baustein für die Versorgungssicherheit. Im regelmäßigen Turnus von drei Jahren werden alle Erdgasleitungen einmal auf Leckagen untersucht. Insgesamt werden in Hameln, Hessisch Oldendorf und Emmerthal alle Haushalte und Unternehmen über eine Gasleitungslänge von insgesamt 614 Kilometern zuverlässig, sicher und rund um die Uhr mit Erdgas zum Kochen und vor allem Heizen beliefert. Um die Energiequelle gewohnt sorgenfrei nutzen zu können, sind regelmäßige Kontrollen der Netze unabdingbar.
Der Techniker folgt dabei exakt nach digitalem Lageplan auf Gehwegen, Straßen und in Vorgärten dem Verlauf der unterirdischen Leitungen. Mit einem handgeführten Messgerät wird ständig kontrolliert, ob an der Bodenoberfläche ausgetretenes Gas registriert wird. Nur wenn es regnet, fallen die Messungen aus. Dann kann das Gerät witterungsbedingt keinen Gasgeruch am Boden registrieren. Ist das Wetter trocken, heißt es für den Techniker, ein ordentliches Programm zu absolvieren – ausschließlich zu Fuß, denn sein Messgerät muss jeden Meter per Hand auf den Boden gedrückt werden. Rund acht Wochen wird der mit orangeroter Warnweste bekleidete Spezialist mit dem Gasspürgerät in den genannten Ortsteilen unterwegs sein.
Die Stadtwerke bitten die Hauseigentümer um Verständnis, wenn zu diesem Zweck der Vorgarten betreten werden muss. „In diesem Fall kann sich der Mitarbeiter aber selbstverständlich ausweisen“, so Stadtwerke-Sprecherin Ilka Albrecht. Die Überprüfung durch die Stadtwerke endet grundsätzlich am Gebäude. Für die Sicherheit im Gebäude ist der Hauseigentümer ab der Hauptabsperreinrichtung – bis auf den Zähler und den Hausdruckregler – verantwortlich. Auch dieser muss den Zustand seiner Gasanlagen regelmäßig überprüfen. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gehört zu den Pflichten unter anderem die jährliche Sichtkontrolle durch den Anlagenbetreiber sowie die turnusmäßige Überprüfung der Hausanschlüsse alle zwölf Jahre auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit durch einen Fachbetrieb.
Übrigens: Damit eventuelle Undichtigkeiten besser wahrgenommen werden können, wird in das Gasnetz ein sogenanntes Odorierungsmittel an relevanten Netzstationen hineindosiert, denn Erdgas an sich ist farb- und geruchslos.