Wegfall der EEG-Umlage - Entlastung bei den Stromkosten für unsere Kundinnen und Kunden ab dem 1. Juli 2022

Was ist die EEG-Umlage?

Der Begriff EEG-Umlage steht für die staatliche „Umlage zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz“. Das Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Stromproduktion zu fördern. Die EEG-Umlage ist eine von insgesamt sieben staatlichen Umlagen und Abgaben, die im Strompreis enthalten sind.

Wie gehen wir mit der Reduzierung der EEG-Umlage um?

Die staatliche Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) zählte zu den gesetzlichen Preisbestandteilen Ihres Strompreises.

Ab dem 01.07.2022 wird die EEG-Umlage vom Gesetzgeber von 3,723 Cent (netto) pro Kilowattstunde Strom auf 0 Cent pro Kilowattstunde Strom gesenkt. Das hat die Bundesregierung beschlossen, um Haushalte und Unternehmen von den steigenden Energiepreisen zu entlasten. Das galt vorerst nur befristet bis Ende 2022. Nun haben SPD, Grüne und FDP die letzten Details der Energiepakete geklärt: Am 5. Juli hat sich die Koalition darauf geeinigt, dass die EEG-Umlage komplett abgeschafft wird. Der Ökostrom soll künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Als Ihr verlässlicher Partner rund um das Thema Energie geben wir diese Absenkung natürlich eins zu eins an Sie weiter.

Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden verringern sich die Stromkosten um rund 155 Euro im Jahr.

Was bedeutet das für Bestandsverträge?

Die Reduzierung der EEG-Umlage geben wir vollständig und automatisch mit der nächsten Abrechnung an Sie weiter. Das bedeutet eine Verringerung des Brutto-Arbeitspreises in unseren Strom-Tarifen in Höhe von 4,43 ct/kWh brutto (3,723 ct/kWh netto) ab dem 1. Juli 2022. Sie finden die Reduzierung in unserer Berechnung Ihres Arbeitspreises. Sie müssen also nichts weiter tun.

Bei einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden verringern sich die Stromkosten um rund 155 Euro im Jahr.

Was bedeutet das für Neuverträge?

Ab dem 01.07.2022 ist die Reduzierung der EEG-Umlage in der Preiskalkulation für alle neu abgeschlossenen Stromverträge berücksichtigt. Für alle Stromverträge, die bis zum 30.06.2022 abgeschlossen werden, gilt das oben erläuterte Verfahren, das bei den Bestandsverträgen angewendet wird.

Soll ich nun meinen Abschlag anpassen?

Sie müssen nichts weiter tun, die Weitergabe der Absenkung erfolgt ganz automatisch mit unserer nächsten Abrechnung an Sie. Eine Reduzierung des monatlichen Abschlages ist nicht notwendig. Haben Sie am Ende des Rechnungszeitraums weniger verbraucht, als Sie über Ihre Abschläge gezahlt haben, bekommen Sie den Betrag als Guthaben von uns mit der Rechnung ausgezahlt.

Muss ich meinen Stromzählerstand übermitteln?

Eine Zählerablesung zum 30. Juni ist nicht erforderlich, da wir den Stromverbrauch für Sie bis zu diesem Datum automatisch rechnerisch ermitteln. Möchten Sie uns dennoch Ihren Stromzählerstand zu diesem Datum mitteilen, senden Sie uns diesen unter Angabe der Zählernummer per Mail an abschlag@stwhw.de oder telefonisch über die kostenlose Servicenummer 0800 788 0000.

Gilt der Wegfall der EEG-Umlage auch an den Stadtwerke-E-Ladesäulen?

Nein. An den Ladestationen verkaufen die Stadtwerke keinen „Strom“ (im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes / EnWG), sondern eine Dienstleistung. Hier gilt die Verpflichtung zur Senkung der Preise um die reduzierte EEG-Umlage nicht.

Die bekannten Ladestrom-Preise gelten weiter: Die Preise sind attraktiv, denn trotz des massiven Anstiegs der Strombeschaffungskosten haben die STWHW die Ladestrompreise - anders als viele andere Anbieter - in diesem Jahr nicht erhöht.

Aktuelles

Dreiste Telefonwerber auf Kundenfang! Wir warnen vor Herausgabe persönlicher Daten!

    Erneut ist es in Hameln zu unseriösen Telefonanrufen – meist auf dem Handy - gekommen, in deren Gesprächsverlauf auf zum Teil dreiste Art versucht wurde, den Angerufenen zur Herausgabe sensibler Daten zu bewegen, um einen Stromliefervertrag abzuschließen. Hier mehr erfahren!

    Energiepreisbremsen 2023

    Alle wichtigen Details und Hintergrundinformationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

    Aufgrund der Energiepreisbremsen erreichen uns deutlich mehr Anfragen als sonst, sodass die Bearbeitung Ihres Anliegens mehr Zeit in Anspruch nimmt als gewohnt – wir bitten Sie daher um Geduld.

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